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Self-Check · 4 Fragen · ohne Email

Sind Sie von NIS2 betroffen?

Beantworten Sie 4 Fragen in unter 5 Minuten. Danach sehen Sie sofort, ob Ihr Unternehmen wahrscheinlich als wesentliche oder wichtige Einrichtung gilt — oder ob Sie über Ihre Kunden und Lieferanten (die Lieferkette) betroffen sind.
3–5 Minuten · sofortiges Ergebnis
Für die Einschätzung brauchen wir keine Email-Adresse. Den PDF-Report bekommen Sie nur, wenn Sie ihn ausdrücklich anfordern.Diese Einschätzung ist keine Rechtsberatung im Sinne von §2 RDG. Eine belastbare Einordnung liefert ein Audit oder ein Rechtsanwalt.

So funktioniert der Self-Check.

Drei Schritte. Kein Login, kein Tracking.
1. Vier FragenWir fragen nach Branche, Unternehmensgröße, KRITIS-Status und Ihren Kunden. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät, solange Sie den PDF-Report nicht aktiv anfordern.
2. Sofort-EinschätzungSie sehen sofort, in welche Kategorie Sie fallen: wesentliche, wichtige, mittelbar betroffene oder nicht direkt betroffene Einrichtung — dazu drei bis fünf Empfehlungen, die zu Ihrer Situation passen.
3. Optionaler PDF-ReportAuf Wunsch schicken wir Ihnen einen kompakten Report auf 2 Seiten per Email: Ihr Ergebnis, Ihre Antworten, die Empfehlungen und den rechtlichen Hinweis. Können Sie intern weitergeben und ablegen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Einschätzung ist keine Rechtsberatung im Sinne von §2 RDG. Sie dient nur zur Orientierung. Eine belastbare Einordnung liefert ein Audit (technisch) oder ein Rechtsanwalt (juristisch).Der NIS2 Self-Check gibt eine technisch fundierte Ersteinschätzung — auf Basis Ihrer vier Antworten im Test und des öffentlich bekannten Stands des NIS2UmsuCG-Entwurfs (Stand 2026). Er ersetzt weder eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall noch ein technisches NIS2 Readiness Audit. Büngener Software führt ausschließlich technische Prüfungen und Umsetzungen durch — keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Bewertung (Anwendbarkeit im Einzelfall, Bußgeldrisiken, persönliche Haftung der Geschäftsleitung) ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht zuständig.
Schritt 1 von 4

In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?

Wählen Sie die Kategorie, die zu Ihrem Geschäft am besten passt. Machen Sie mehreres, zählt Ihr Haupttätigkeitsbereich.